AGB

Boombastic Fireworks
Karl-Liebknecht-Straße 13
04720, Döbeln

Telefon 03431 7310372
https://service-montage.inventorum.com/
thomas_rost@me.com

Fassung: 10.11.2020

1. Geltung der AGB von Boombastic Fireworks
Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Boombastic Fireworks auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn bei Auftragserteilung nicht auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind unwirksam.

2. Vertragsschluss
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, an das er vier Wochen gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn Boombastic Fireworks die Bestellung an den Besteller bestätigt, was in der Regel in Textform oder Schriftform geschieht oder durch Lieferung der bestellten Ware.

3. Liefer-/Leistungszeit; Folgen von Verzögerungen; Teillieferungen/-leistungen
(1) Liefertermine oder Fristen sollen schriftlich vereinbart werden.
(2) Die Lieferverpflichtung von Boombastic Fireworks steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch Boombastic Fireworks verschuldet.
(3) Boombastic Fireworks ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt

4. Nacherfüllung
Solange Boombastic Fireworks ihrer Verpflichtung auf Behebung von Mängeln nachkommt, kann der Vertragspartner nicht Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.

5. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Boombastic Fireworks gegen den Besteller aus beiderseitigen Rechtsgeschäften zustehen, behält sich Boombastic Fireworks das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltswaren). Der Besteller darf nur über die Vorbehaltsware verfügen, die zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bestimmt ist.
(2) Bei Zugriff Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von Boombastic Fireworks hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

6. Zahlung und Aufrechnung
(1) Boombastic Fireworks ist zur Legung von Abschlagsrechnungen berechtigt. Die bisher erbrachten Teilleistungen werden der Abschlagsrechnung zugrunde gelegt, müssen diese jedoch nicht vollständig umfassen. Die Geltendmachung der nicht in der Abschlagsrechnung erfassten Teilleistungen kann mit der Schlussrechnung erfolgen.
(2) Rechnungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften zahlbar, in der Regel also sofort.
(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Boombastic Fireworks ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechsel- und Scheckspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
(4) Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Vorliegen notwendiger Genehmigungen beim Besteller
Der Besteller leistet Gewähr, dass bei ihm zum Zeitpunkt der Anlieferung sämtliche erforderliche Genehmigungen und Zulassungen, die für Transport, Lagerung und Verwaltung notwendig sind, vorliegen.

9. Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Klagen im Urkunden und Wechselprozess, ist das für Boombastic Fireworks örtlich zuständige Gericht.
(2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und Boombastic Fireworks gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Verweisung auf ausländisches Recht.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Bestimmungen eine Lücke zeigen, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.